Aufnahme in die 6./7. Jahrgangsstufe
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 6 bzw. 7 setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler im (Zwischen-)Zeugnis der Mittelschule mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht hat.
Wenn die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 nicht erreicht wurde, gibt es die Möglichkeit, am » Probeunterricht teilzunehmen.
Die Voraussetzung für den Wechsel von der Realschule oder vom Gymnasium an die Wirtschaftsschule ist das Erreichen der Vorrückungserlaubnis in der 5., 6. oder 7. Jahrgangsstufe.
Alternativ ist es ausreichend, wenn im Zeugnis in den Fächern, die an der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 vergeben wurde.
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